Teilnahmebedingungen
9. Miriquidi – Der 24 Stunden Skilanglauf ohne Grenzen
28. Februar – 01. März 2026 Zinnwald-Zollgrenzanlage
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ausreichendes Training, körperliche Gesundheit und das Einverständnis, dass wäh-rend des Wettkampfes der Teilnehmer auf eigene Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies erforderlich werden sollte, werden vorausgesetzt.
Achtung: Die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen ist im Rahmen Eurer/Ihrer bestehenden Versicherungen i.d.R. nicht mitversichert, sofern Ihr/Sie nicht über ei-nen Verein Versicherungsschutz genießen. Bitte erkundigt/en Euch/Sie sich bei Eu-ren/Ihren Versicherungen (Haftpflicht, Krankenversicherung, Unfallversicherung) nach deren Aufkommen bei Schäden durch Unfälle im Rahmen von Sportveranstal-tungen. Wir empfehlen Euch/Ihnen eine spezielle Haftpflichtversicherung für Sport-veranstaltungen abzuschließen.
2. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt eine Aus-nahmeregel. In diesem Fall muss eine schriftliche elterliche Einverständniserklärung vorliegen und ein Elternteil muss während des gesamten Wettkampfes anwesend sein.
3. Der Teilnehmer akzeptiert mit seiner Anmeldung die in der Ausschreibung angege-benen Einschränkungen bezüglich des Platzangebotes im Sanitär- und Verpflegungs-bereich, Beheizung der Objekte sowie die Vorgaben/Randbedingungen zur Übernach-tung.
4. Die Strecke ist in den Nachtstunden nur im Startgarten beleuchtet. Das Benutzen ei-ner Stirnlampe mit ausreichender Helligkeit bei Dunkelheit ist Pflicht. Läufer ohne Lampe können disqualifiziert werden.
5. Die Laufstrecke befindet sich im öffentlichen Altenberger Kahleberger-Skilanglaufgebiet Es kann zu Beeinträchtigungen durch andere Skiläufer bzw. Touris-ten kommen. Besucher und Skiläufer im Loipengebiet werden mittels Schilder und Streckenpersonal auf den 24-Stunden-Lauf aufmerksam gemacht. Eine separate Rennstrecke oder komplette Absperrung der Loipe für den 24-Stunden–Lauf ist aber NICHT möglich. Die Teilnehmer am 24-Stunden-Lauf haben kein Loipenvorrecht. Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bei Zuwiderhandlungen kann der Starter vom Lauf ausgeschlossen werden.
6. Beim Verlassen des Start- und Zielbereiches müssen ggf. öffentliche Verkehrsstraßen überquert werden (S174a Teplitzer Straße und B170), um zu den Übernachtungen und in den Verpflegungsbereich zu gelangen. Fahrzeuge werden durch Hinweisschil-der auf den Wettkampf hingewiesen. Die Straßen können aber nicht gesperrt werden. Jeder Teilnehmer muss beim Überqueren der Straße selbst auf den Verkehr achten! Wettkämpfer, Zuschauer, Helfer haben keinen Vorrang!
7. Das Regelwerk der FIS, des Landessportbundes und des LSS sind zu beachten. Ser-viceteam und Skiwechsel sind zugelassen. Der Wettkampf wird im klassischen Stil ausgetragen. Bei Nichteinhaltung der Stilart auf der Grundlage vom geltenden Re-gelwerk erfolgt ein Rundenabzug oder bei wiederholter Missachtung der Ausschluss vom Wettkampf. Eine Entscheidung darüber kann nur durch das Org.-Team getroffen werden.
8. Für die persönlichen Besitzgegenstände und Sportausrüstung(en) trägt der Teilneh-mer alleinig die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegen-stände, die in der Wechselzone, der Halle, an/in Fahrzeugen oder im Verpflegungs- und Übernachtungsbereich abhanden kommen oder für andere abhanden gekomme-ne Gegenstände der Teilnehmer. Teilnehmer sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
9. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. In etwaigen Schadensfällen oder bei Unfällen sind Rechtsansprüche und Forderungen gegenüber dem Veranstalter des Wettkampfes und dessen Helfer und Beauftragte ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet insbesondere auch nicht für den Zustand der Loipe und deren Veränderung während des Wettkampfes.
10. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in (bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Eltern) verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheit-lichen Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in (bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Eltern) mit seiner Anmeldung an.
11. Im Falle höherer Gewalt, der Verlegung bzw. des Ausfalls der Veranstaltung sind kei-nerlei Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter möglich. Bei Schneemangel behält sich der Veranstalter eine Verkürzung / Verlegung der Loipe vor oder die Aus-richtung als 8h Crosslauf. Bei Wetter-, Strecken- und Loipenverhältnissen, die eine Gefahr für Leib und Leben der Starter sowie Helfer darstellen (wie extremer Sturm, stark vereiste Loipe), fällt der Lauf aus. Ebenso ist dies möglich aufgrund einer zu geringen Anmeldungszahl bis zum Anmeldeschluss. Die Entscheidung hierüber ob-liegt dem Organisationskomitee. Bei Nichtstattfinden des Laufs aus o.g. objektiven Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, erfolgt eine anteilige Rücker-stattung des Startgeldes. Nicht rückerstattet/angerechnet (Startgeldeinbehalt) wird ein Anteil von 25,— € je Starter vom eingezahlten Startgeld. Bei Krankheit oder Nichtantritt kann kein Startgeld zurückgezahlt werden. Ein kostenloser Starterwech-sel ist möglich. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
12. Die vom Teilnehmer in der Startanmeldung genannten Informationen und die beim Lauf im Zusammenhang mit den Teilnehmern gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern und zur fotomechani-schen Vervielfältigung (Filme, Videokassetten, DVD, etc.) ohne Vergütungsansprüche der Teilnehmer vom Veranstalter genutzt werden. Eine Nutzung eigener Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist den Teilnehmern ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter nicht gestattet.
13. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur umgehenden Zahlung des Startgeldes bzw. der Anzahlung. Einzahlungen für Zweier- oder Viererteams sind komplett zu leisten. Nur in diesem Fall gilt der Startplatz als reserviert. Die Start-platzvergabe erfolgt in Reihenfolge des Zahlungseinganges.
14. Mit der Anmeldung und Zahlung der Startgebühr gelten die Ausschreibung und Teil-nahmebedingungen für alle gemeldeten Läufer als zur Kenntnis genommen und vereinbart.
























